Die private Unfallversicherung hat die Aufgabe, die finanziellen Auswirkungen von Unfällen mit Hilfe der vereinbarten Leistungsarten aufzufangen.
Warum ist eine private Unfallversicherung wichtig?Mit einer privaten Unfallversicherung sichern Sie sich wirkungsvoll gegen die häufigsten Alltagsrisiken ab. Denn mehr als zwei Drittel aller Unfälle passieren dort, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift – im Haushalt oder in der Freizeit.
Die gesetzliche Unfallversicherung hilft lediglich bei Unfällen während der Arbeit bzw. Uni, Schule, Kindergarten sowie auf dem Weg dorthin und zurück. Hausfrauen, Selbständige, Kleinkinder und Personen im Ruhestand sind über die gesetzliche Unfallversicherung gar nicht abgesichert.
Mit der privaten Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG haben Sie Versicherungsschutz bei Unfällen im Haushalt, im Straßenverkehr, bei der Arbeit, in der Freizeit, bei Sport und Hobby und im Urlaub.
Wann leisten wir und welche Leistungsarten sind bei uns versichert?
eine gute Unfallversicherung umfasst meistenes folgende Leistungsarten:
- Invaliditätsleistung
- Krankenhaus-Tagegeld
- Todesfallleistung
- Kosmetische Operationen
- Bergungskosten, Rettungsmaßnahmen und Rückführung von Kindern
- Rooming-in-Kosten
Für wen ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sinnvoll?
Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist für jeden sinnvoll und notwendig, um die lebenslangen und auch finanziellen Auswirkungen von Unfällen aufzufangen.
Was ist nach einem Unfall zu beachten?
1. Nach einem Unfall sollten Sie sich so schnell wie möglich in ärztliche Behandlung begeben.
2. Bitte melden Sie uns den Unfall, entweder mündlich per Telefon oder online über unsere Homepage.
3. Tödliche Unfälle müssen uns innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden, auch wenn uns der Unfall selbst schon angezeigt war.
Innerhalb von 48 Stunden werden wir erklären, ob und in welcher Höhe wir einen Anspruch anerkennen. Diese Frist beginnt mit dem Eingang folgender Unterlagen:
Nachweise über den Unfallhergang und die -folgen und
beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität notwendig ist.
unfallversicherung-Tarifrechner


