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Kombiversicherung 5 plus

Kombiversicherung 5 plusEine Kombiversicherung 5 plus besteht aus den Versicherungsbestandteilen:

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Hausratversicherung
  • Glasversicher
1- Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung hat die Aufgabe, die finanziellen Auswirkungen von Unfällen mit Hilfe der vereinbarten Leistungsarten aufzufangen.
 
Warum ist eine private Unfallversicherung wichtig?

Mit einer privaten Unfallversicherung sichern Sie sich wirkungsvoll gegen die häufigsten Alltags-Risiken ab. Denn mehr als zwei Drittel aller Unfälle (jährlich) passieren dort, wo die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift - im Haushalt oder in der Freizeit: Die gesetzliche Unfallversicherung greift in diesen Fällen nicht. Sie hilft lediglich bei Unfällen während der Arbeit (bzw. Uni, Schule, Kindergarten) sowie auf dem Weg dorthin und zurück. Hausfrauen, Selbständige, Kleinkinder und Personen im Ruhestand sind über die gesetzliche Unfallversicherung gar nicht abgesichert.

Mit der privaten Unfallversicherung haben Sie Versicherungsschutz bei Unfällen im Haushalt, im Straßenverkehr, bei der Arbeit, in der Freizeit, bei Sport und Hobby und im Urlaub.

2- Haftpflichtversicherung
 
In der Privathaftpflichtversicherung sind gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts, für deren Folgen Sie und/oder Mitversicherte von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, versichert.

Warum ist eine Privathaftpflichtversicherung wichtig?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens ab und ist für jeden unverzichtbar. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss jeder für die Schäden aufkommen, die er anderen zufügt. Ob auf Besuch bei Freunden, als Radfahrer oder als Fußgänger.

Die Privathaftpflichtversicherung hat die Aufgabe, Sie von Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie erhoben werden, freizustellen.
 
3- Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen können, und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten.

Welche Formen des Rechtsschutzes gibt es in der Familienversicherung?

Die Kombiversicherung 5 plus beinhaltet die Verkehrsrechtsschutzversicherung.

In der Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht Versicherungsschutz für Sie in Ihrer Eigenschaft als Eigentümer oder Halter des bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassenen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers.

Der Versicherungsschutz umfasst:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz,
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten,
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen,
  • Straf-Rechtsschutz und
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Bitte beachten Sie: Es ist immer nur ein Fahrzeug versichert. Haben Sie mehrere Fahrzeuge, müssen Sie für jedes Fahrzeug Beitrag zahlen.

4- Hausratversicherung

Die Hausratversicherung hat die Aufgabe, Ihren Hausrat zu ersetzen, der durch die versicherten Gefahren (Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel) zerstört oder beschädigt wird oder dabei abhanden kommt.

Warum ist eine Hausratversicherung so wichtig und welche Gefahren sind abgesichert?

Teppiche, Kleidung, Bücher, Geschirr oder elektronische Geräte in jeder Wohnung stellen einen erheblichen Wert dar. Wer im Schadenfall diese Sachen nicht ohne Einbußen ersetzen kann, ist mit unserer Hausratversicherung bestens abgesichert.

Die Hausratversicherung bietet finanziellen Schutz für alle Gegenstände, die in Ihrem Haushalt zur Einrichtung, zum Verbrauch oder Nutzung dienen, gegen folgende Gefahren und Ereignisse:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Einbruchdiebstahl, Beraubung oder den Versuch einer solchen Tat
  • Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel

Welche Kosten sind versichert?

Im Versicherungsfall werden die folgenden notwendigen erstezt:
  • Aufräumungskosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten   
  • Hotelkosten
  • Transport- und Lagerkosten   
  • Schlossänderungskosten
  • Bewachungskosten
  • Kosten für provisorische Maßnahmen   
  • Reparaturkosten für Gebäudeschäden   
  • Reparaturkosten für gemietete Wohnungen   

Wie hoch sollte Ihre Versicherungssumme sein?

Sie wissen am besten, wie hoch der Wert Ihres Hausrats ist. Bitte wählen Sie eine Versicherungssumme, die dem Wert Ihres versicherten Hausrates entspricht. Wir übernehmen für die Wahl der Versicherungssumme keine Gewähr. Es fällt in Ihre Verantwortlichkeit und es ist Ihre Verpflichtung, laufend zu überprüfen, ob der Wert Ihres Hausrates noch der vereinbarten Versicherungssumme entspricht. Die Versicherungssumme sollte so hoch sein, dass im Fall eines Totalschadens (z. B. bei einem Feuer) Ihr gesamter Hausrat ersetzt wird.

Bitte beachten Sie: Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (Unterversicherung), verzichten wir auf einen Abzug wegen Unterversicherung. Dies gilt allerdings nur, wenn der Wert Ihres Hausrates die Versicherungssumme um nicht mehr als 15 % übersteigt.
 
5- Glasversicherung

Die Glasversicherung leistet Entschädigung für Verglasung, die zerbrochen ist.

Welche Sachen sind versichert?

Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten, fertig eingesetzten oder montierten
  • Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas;
  • Scheiben und Platten aus Kunststoff;
  • Platten aus Glaskeramik;
  • Glasbausteine und Profilbaugläser;
  • Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff;
  • sonstige Sachen aus Glas oder Kunststoff.

Welche Kosten sind versichert?

  • Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durften;
  • Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);
  • Aufwendungen für das Abfahren von Glas- und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten (Entsorgungskosten).
  • zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert; (z. B. Kran- oder Gerüstkosten);
  • die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen;
  • das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.);
  • die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.


 

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