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Privathaftpflichtversicherung

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Haftpflichtversicherung

Unverzichtbarer Schutz durch Haus und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung

Um im Schadensfall unangenehme Überraschungen zu vermeiden,

sollte man sich mit einer Privathaftpflichtversicherung absichern. Die Privathaftpflichtversicherung ist, trotz der Wichtigkeit, eine „freiwillige Versicherung“. Daher ist Eigeninitiative gefragt, denn nur wer bei einem Haftpflichtschaden eine Privathaftpflichtversicherung besitzt, der kann die oftmals ruinösen Folgen eines Haftpflichtschadens auffangen. Fragt man Versicherungsexperten so hört man immer wieder, dass die Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt ist. Aber warum, ist diese Versicherung überhaupt so wichtig? Ganz einfach: Es kann wohl Niemand mit absoluter Gewissheit ausschließen, dass man (oder die Kinder) niemals einer anderen Person, wenn auch unbeabsichtigt, irgendeinen Schaden zufügen wird. Und wer einem anderen einen Schaden zufügt, der haftet ein Leben lang mit seinem jetzigen und künftigen Vermögen. Die Privathaftpflichtversicherung steht für dieses finanzielle Risiko ein und übernimmt die finanziellen Folgen eines Schadens.

Die Haftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Schadensversicherung und sichert Einzelpersonen und Familien vor finanziellen Folgewirkungen von Schäden ab, welche dritten Personen zugefügt wurden. Dies betrifft sowohl Personenschäden, wie auch Sach- und Vermögensschäden.

Nach dem Gesetz sind „Schädiger“ grundsätzlich zur Wiedergutmachung verpflichtet, wenn sie für einen entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden können. Wobei es völlig egal ist, ob die Schadensursache Fahrlässig oder durch Vorsatz entstanden ist. Im Regelfall gilt so, dass Eltern bis zur Volljährigkeit für ihre Kinder haften. Die verursachten Schäden von bis zu 7 Jahre alten Kindern müssen dagegen nur dann von den Eltern erstattet werden, wenn diese ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt oder verletzt haben.

Bedenken Sie: Ihre persönliche Haftung ist grenzenlos! Selbst Millionenschäden müssen im Ernstfall durch den Schädiger ersetzt werden! Dabei können schon Scha-densersatzforderungen in Höhe einiger tausend Euro empfindliche Einschnitte in der persönlichen Haushaltskasse oder in der Haushaltskasse der Familie mit sich bringen
.
Im Rahmen einer Privathaftpflichtersicherung stellen Versicherungsgesellschaften die Versicherten von Schadensersatzansprüchen dritter Personen frei. Sie kommen für etwaige Entschädigungen auf, wenn die jeweiligen Versicherungsnehmer infolge der genannten gesetzlichen beziehungsweise privatrechtlichen Bestimmungen zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet sind. Werden dagegen von Dritten unbegründet erhobene Schadensersatzforderungen an Versicherte herangetragen, wehrt die Privathaftpflichtversicherung als „passiver Rechtschutz“ die aufgestellten Forderungen ab. Sie ist somit auch eine gute Ergänzung zur Rechtsschutzversicherung.

Sollten Sie noch keine Privathaftpflichtversicherung besitzen, dann schließen Sie jetzt unbedingt eine für Ihre Risiko-Vorsorge ab!
 
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